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   OLG Koblenz, 06.03.1998 - 10 U 134/97   

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https://dejure.org/1998,11044
OLG Koblenz, 06.03.1998 - 10 U 134/97 (https://dejure.org/1998,11044)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.03.1998 - 10 U 134/97 (https://dejure.org/1998,11044)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. März 1998 - 10 U 134/97 (https://dejure.org/1998,11044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; AKB § 2 Nr. 1
    Aufklärungspflicht bei erkennbarer Absicht einer Nutzung des Kfz außerhalb Europas L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB 88 § 2 Abs. 1; BGB § 242, c.i.c.

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 438
  • zfs 1998, 261
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 86/04

    Aufklärungspflicht über Versicherungsschutz

    Es besteht in Literatur und Rechtsprechung Einigkeit, daß den Versicherer Hinweispflichten treffen, wenn für ihn erkennbar wird, daß der Versicherungsnehmer einer Belehrung bedarf, weil er über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt - wie etwa über die Reichweite des bestehenden Versicherungsschutzes - irrige Vorstellungen hat (BGHZ 108, 200, 205 f.; OLG Koblenz ZfS 1998, 261; OLG Stuttgart ZfS 1992, 412; OLG Hamm NZV 1991, 314; OLG Köln RuS 1989, 3; OLG Karlsruhe VersR 1988, 486; ÖOGH VersR 1995, 943; Stiefel/Hofmann, 17. Aufl. § 2a AKB Rdn. 4; Knappmann in Prölss/Martin VVG, 27. Aufl. § 2a AKB Rdn. 4).
  • BSG, 29.11.2006 - B 12 P 1/05 R

    Private Pflegeversicherung - Eintritt von Versicherungspflicht - Kündigung -

    Eine Pflicht oder Obliegenheit des Versicherers zur ausdrücklichen Zurückweisung einer unwirksamen Kündigung lässt sich als besondere Ausprägung der Hinweis- und Beratungspflicht aus dem Versicherungsvertrag und der überlegenen Stellung des Versicherers heraus begründen, denn es besteht auch sonst in Literatur und Rechtsprechung Einigkeit, dass den Versicherer besondere Hinweispflichten treffen können, wenn für ihn erkennbar wird, dass der Versicherungsnehmer einer Belehrung bedarf, weil er über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt - wie etwa über die Reichweite des bestehenden Versicherungsschutzes oder eben auch das Bestehen eines gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsgrundes - irrige Vorstellungen hat (vgl allg zu solchen Hinweispflichten BGH, Urteil vom 13. April 2005, IV ZR 86/04, VersR 2005, 824, mwN unter II 3 mit Hinweis auf: BGHZ 108, 200, 205 f; OLG Koblenz, ZfSch 1998, 261; OLG Stuttgart, ZfS 1992, 412; OLG Hamm, NZV 1991, 314; OLG Köln, r+s 1989, 3; OLG Karlsruhe, VersR 1988, 486; ÖOGH VersR 1995, 943; Stiefel/Hofmann, 16. Aufl, § 2a AKB RdNr 4; Knappmann in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 26. Aufl, § 2a AKB RdNr 4; grundlegend dazu auch Römer, VersR 1998, 1315, 1319, 1321 und die Nachweise bei Leverenz, VersR 1999, 525 ff, Fn 49, 50; nicht überzeugend demgegenüber die Gegenansicht von Brams, VersR 1997, 1308 ff, der eine besondere Schutzwürdigkeit des Versicherungsnehmers grundsätzlich ablehnt).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2000 - 5 U 345/00

    Umfang der Gebäudeversicherung bei Frost- und Bruchschäden

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  • OLG Hamm, 01.10.1999 - 20 W 18/99

    Hinweispflicht des Versicherers auf die räumliche Geltung des

    Der Versicherer oder sein Agent sind zwar verpflichtet, auf den eingeschränkten räumlichen Geltungsbereich für den Versicherungsschutz hinzuweisen, wenn, was der Antragsteller zu beweisen hat, besondere Umstände auf die naheliegende Nutzung des Kraftfahrzeugs im außereuropäischen Raum oder eine unrichtige Vorstellung des Versicherungsnehmers hindeuten (zuletzt OLG Koblenz, NVersZ 1999, 430).
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